Redispatch 2.0

Aktuell beschäftigen wir uns u.a. auch mit der konkreten Umsetzung zum Redispatch 2.0.
Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 fallen ab dem 01.10.2021 nun auch
EE-Anlagen (> 100 KW) unter die Vorgaben des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung zum Redispatch. Das bisherige Vorgehen zum Einspeisemanagement (EISMAN) wird in diesem Zuge von den teilweise abweichenden Prozessen des Redispatch 2.0 abgelöst.

Ein Großteil der Redispatch-Prozesse, laufen zwischen dem Netzbetreiber (NB) und dem Einsatzverantwortlichen (EIV) ab. Letzterer wird in der Regel der Direktvermarkter (DV) sein. Ein weiterer Akteur ist der Betreiber der technischen Ressource (BTR).

Wer welche Rolle in diesen neuen Prozessen einnimmt ist noch nicht hundertprozentig festgelegt. Der EIV wird vermutlich der DV sein und wir raten allerdings dazu, den Part des BTR selbst einzunehmen, um nicht die Kontrolle über die Ertragsausfallberechnungen und damit über die Entschädigungen aus der Hand zu geben. Hier sind wir bereits mit vielen Betreibern und Direktvermarktern aktuell im Gespräch.

Die AIRWIN ist bereits als BTR registriert und wir werden diese Rolle zukünftig über unsere ROTORsoft Datenbank umsetzen und somit anbieten können.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind jedoch noch einige Rahmenbedingen nicht vollständig geklärt und wir sind diesbezüglich im regelmäßigen Austausch mit allen Marktakteuren. Wir halten Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden.

Bei Fragen rund um das Thema Redispatch 2.0 stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.